Eingewöhnung nach dem Berliner Modell

Die Eingewöhnung eines Kindes in unsere Einrichtung erfolgt nach dem anerkannten Berliner Eingewöhnungsmodell (Laewen, Andres & Hédervári-Heller, 2003). Diese Methode berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Kinder sowie die gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 22 und 22a SGB VIII zur Förderung und Bildung von Kindern in Tageseinrichtungen.

Ziel der Eingewöhnung

Das Ziel der Eingewöhnung ist es, dem Kind einen sanften Übergang in die neue Umgebung zu ermöglichen, emotionale Sicherheit aufzubauen und eine tragfähige Beziehung zu den pädagogischen Fachkräften zu entwickeln. Der Aufbau von Bindungen ist grundlegend für das Wohlbefinden und die Bildungsfähigkeit des Kindes (§ 22a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII).

Ablauf der Eingewöhnung

Die Eingewöhnung erfolgt in mehreren Phasen:

Grundphase:
In den ersten Tagen besucht das Kind die Einrichtung gemeinsam mit einer Bezugsperson (Elternteil oder enge Betreuungsperson). Die Bezugsperson bleibt aktiv präsent, vermeidet jedoch direkte Einmischung ins Spiel. Ziel ist es, dem Kind durch die Anwesenheit Sicherheit zu geben.

Trennungsversuch:
Frühestens am vierten Tag wird ein erster, kurzer Trennungsversuch unternommen. Je nach Reaktion des Kindes wird die Dauer individuell angepasst. Das Berliner Modell betont, dass der Trennungsversuch niemals erzwungen werden darf.

Stabilisierungsphase:
Schrittweise übernimmt die pädagogische Fachkraft mehr Verantwortung. Die Anwesenheit der Bezugsperson wird weiter reduziert, bleibt aber im Hintergrund verfügbar.

Schlussphase:
Die Bezugsperson ist nicht mehr in der Einrichtung anwesend. Das Kind hat eine stabile Beziehung zur pädagogischen Fachkraft aufgebaut und zeigt sichere Bindungs- und Explorationsverhalten.

Individualität und Flexibilität

Die Dauer der Eingewöhnung wird individuell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Eine vollständige Eingewöhnung kann zwischen zwei und sechs Wochen dauern. Entscheidend ist stets das Verhalten des Kindes und nicht ein starrer Zeitplan, wie im Berliner Modell betont wird.

Fachlicher Hintergrund

Die Eingewöhnung wird durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte begleitet, die die Prinzipien der Bindungstheorie nach John Bowlby berücksichtigen. Eine sichere Bindung erleichtert die emotionale und soziale Entwicklung und ist Voraussetzung für spätere Bildungsprozesse (§ 22a SGB VIII).

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gewährleisten wir durch eine behutsame Eingewöhnung die bestmögliche Förderung von Resilienz, Autonomie und Bildungsfähigkeit.

Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30 - 14:30 / Fr: 07:30 - 13:00

Die Betreuungszeiten können individuell angepasst werden

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